Was passiert eigentlich, wenn ein Kind einen Streaming-Service benutzt, und dabei die Privatsphäre anderer Menschen verletzt?
Diese Frage habe ich mir gestellt, als ich einmal wieder einen Videostream angeschaut habe, der zeigt wie ein bekannter Internetstar über ein neues Computerspiel berichtet. Mit seiner Webcam hat er sich selbst beim Spielen gefilmt, um dem Publikum zu zeigen, wie sehr zum Beispiel eine große liege Szene in dem Horrorspiel ihn erschreckt. Das Ganze ist nicht nur unglaublich publikumswirksam und lustig anzuschauen, es treibt sicherlich auch die Zuschauerzahlen nach oben. Natürlich handelt es sich dabei um einen erwachsenen Menschen, der genau abschätzen kann was er machen kann und was nicht.
Was ist aber, wenn ein minderjähriger zum Beispiel mit dem Smartphone angemeldet über so ein Portal eine Video und Filmaufnahme macht und diese Leistung öffentlich im Internet zugänglich macht? Es dürfte jedem klar sein, dass es nicht erlaubt ist zum Beispiel eine Filmaufnahme von privaten Menschen zu machen, die nicht einmal wissen dass sie beobachtet werden. Wenn es sich jetzt bei dem „Täter“ um einen Paparazzi handeln würde, ist es ziemlich klar was das Gericht sagen würde. Aber was ist denn jetzt mit den Minderjährigen?
Ist es vielleicht in der Verantwortung des Portals selbst zu kontrollieren, ob die Nutzer minderjährig sind oder nicht? Das könnte natürlich schnell darin ausarten, eine Zugangsbeschränkung für Minderjährige auf jedem Service im Internet zu installieren, denn theoretisch kann so gut wie jeder Dienst dazu benutzt werden, irgendwelche Fotos, Aufnahmen oder auch Gesprächsmitschnitte zu veröffentlichen. Das kann natürlich in niemandes Interesse sein, den Dienstleistern eine solche Pflicht aufzuerlegen da es allgemein bekannt ist, dass eine Überreglementierung die Wirtschaft lähmt. Außerdem: Wollen wir wirklich bei jedem kleinen Problem zu einem Anwalt für Vertragsrecht in Peine rennen um jemanden zu verklagen?
Meiner Meinung nach ist es grundsätzlich die Verantwortung der Eltern, denn sie entscheiden nicht nur welchen Zugang ihre Kinder als im Zweifelsfall über das Internet haben, sie sind außerdem dafür verantwortlich über welche technischen Geräte die Kinder verfügen. Nur wenn sie nicht überwachen, auf welche Arten und Weisen ihre Kinder das Internet bedienen (natürlich gibt es auch hier keinen absoluten Schutz da zum Beispiel der Spross auch in der Schule online gehen kann), und nur wenn sie ihnen ein Smartphone zur Verfügung stellen, mit dem man Foto und Videoaufnahmen machen kann, dann kann es zu den oben genannten Problemen kommen.